Die Hauseigentümerverband Baselland (HEV) nimmt im obengenannten Vernehmlassungsverfahren gerne wie folgt Stellung:
Allgemeine Anmerkungen
Der HEV betrachtet den Entwurf der Umweltschutz- und Energiekommission zur Anpassung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft mit erheblicher Skepsis und Besorgnis. Die vorgeschlagene Aufnahme eines Klimaschutz-Artikels in die Kantonsverfassung ist weder notwendig noch zielführend und wirkt in ihrer Ausgestaltung redundant. Die bestehende Verfassungsnorm § 112 bietet bereits eine solide Grundlage für den Umweltschutz, die den Klimaschutz und die erforderlichen Schutzmassnahmen implizit umfasst. Zusätzliche Verfassungsbestimmungen zum gleichen Themenbereich verkomplizieren das bestehende Recht unnötig und schnüren den Kanton in ein immer engeres regulatorisches Korsett ein. Klimaschutz ist eine globale Herausforderung, die auf internationaler und nationaler Ebene angegangen werden muss. Der Bund hat bereits umfassende Kompetenzen im Bereich Umwelt- und Energiepolitik, die auch dem Klimaschutz dienen. Es ist willkürlich und politisch opportunistisch, dem Klimaschutz unter den grossen globalen Herausforderungen ein derart übermässiges Gewicht in der Verfassung einzuräumen. Nach derselben Logik müsste auch die Bekämpfung von globaler Armut und Hunger berücksichtigt werden. Doch hier wird anerkannt, dass der Kanton mit seinen begrenzten Mitteln kaum eine spürbare Wirkung erzielen kann.
II. Auswirkungen auf Hauseigentümerinnen und -eigentümer
Die Einführung eines Klimaschutz-Artikels in die Kantonsverfassung würde erhebliche Auswirkungen auf die Hauseigentümerinnen und -eigentümer im Kanton Basel-Landschaft haben. Ein solcher Verfassungsauftrag an Kanton und Gemeinden bringt unweigerlich zusätzliche Verpflichtungen und regulatorische Auflagen, welche die Hauseigentümerschaft – bereits die Hauptträger vieler Umwelt- und Klimaschutzmassnahmen – neuerlich finanziell und bürokratisch belasten. Die Hauseigentümer stehen bereits vor zahlreichen Herausforderungen aufgrund des neuen Energiegesetzes, das beispielsweise mit den hohen Zielwerten für die Gebäudedämmung einen enormen Investitionsbedarf auslöst. Es ist an dieser Stelle erneut darauf hinzuweisen, dass die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bereits heute einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sei es durch energetische Sanierungen oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Diese Massnahmen sind kostenintensiv und erfordern oft langfristige finanzielle Planungen. Zusätzlicher Druck, der durch eine Verfassungsänderung entsteht, würde die wirtschaftliche Belastung erhöhen und die Preise im Wohnungsmarkt weiter in die Höhe treiben. Letztlich werden unverhältnismässige Forderungen im Klimaschutz die Menschen überfordern und breiten Widerstand auslösen.
III. Schlussbemerkungen
Der HEV lehnt die Aufnahme eines Klimaschutz-Artikels in die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft ab. Die bestehende Verfassungsnorm zum Umweltschutz ist ausreichend. Eine zusätzliche Verfassungsbestimmung bietet keinen erkennbaren Mehrwert, sondern schafft neue Unsicherheiten und Belastungen für die Hauseigentümerschaft. Wir plädieren für pragmatische und wirtschaftliche Lösungen, die sowohl den Klimaschutz als auch die Bedürfnisse der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer berücksichtigen. Der Kanton Basel-Landschaft sollte sich darauf konzentrieren, die bestehenden Verfassungsinstrumente effizient zu nutzen. Ein zusätzlicher Verfassungsartikel ebnet den direkten Weg in eine Überregulierung und wird zu übertriebenen finanziellen Belastungen der Baselbieter Wohnbevölkerung führen. Wir empfehlen dem Landrat daher, von der Anpassung der Kantonsverfassung abzusehen.
Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Mit freundlichen Grüssen
HAUSEIGENTÜMERVERBAND
BASELLAND
Christoph Buser, Präsident