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Wohnungsabnahme

Für die amtlichen Wohnungsabnahmen sind im Kanton Basel-Landschaft die Gemeindeverwaltungen zuständig. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt auf der Gemeindeverwaltung am Standort des Mietobjekts. Der HEV Liestal und Umgebung führt deshalb keine Wohnungsabnahmen durch.

Wohnungsabgabe
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Wohnungsabgabe

Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.

Lebensdauertabelle
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Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.