Durch die Einräumung eines Baurechtsvertrages gehen der Baurechtsgeber und der –nehmer eine jahrzehntelange Bindung ein. Ein Baurecht gibt dem Baurechtsnehmer die Möglichkeit ein Stück Land während einer sehr langen, aber zeitlich befristeten Zeitdauer zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu werden.
Damit diese Verbindung für beide Parteien erfolgreich ist und kein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, sind die Wahl des Baurechtsmodells und die Vertragsausgestaltung von grosser Bedeutung. Zu den wichtigsten Regelungspunkten gehören die Dauer des Baurechts, die Höhe und der Anpassungsmechanismus des Baurechtszinses sowie die Heimfallregelung.
Für den Landeigentümer hat die Vergabe eines Baurechts den Vorteil, dass er sein Grundstück nicht definitiv aus der Hand geben muss. Im Gegenzug hat er aber auch keine Verfügungsgewalt mehr. Der Baurechtsberechtigte hat den grossen Vorteil, dass er seinen Traum vom Eigenheim mit geringeren Investitionskosten realisieren kann, da der Kaufpreis für das Land entfällt. Dies kann sehr reizvoll sein. Es sollte aber die Möglichkeit der Baurechtszinsteuerung beachtet und geklärt werden, ob noch zusätzlich zum Zins Amortisationsleistungen zu zahlen sind. Eine fachmännische Beratung sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden, denn nicht in jedem Fall ist das Baurecht die kostengünstigere Variante zum Kauf.