Zentrale Punkte der Gesetzesvorlage der WAK-S waren die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, ein zeitlich und betragsmässig befristeter Schuldzinsabzug für Ersterwerber und die generelle Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge. Eine starke Minderheit der WAK-S sowie auch der Bundesrat hatten sich mit aller Deutlichkeit gegen die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge ausgesprochen und die Beibehaltung eines privaten Schuldzinsabzugs in Höhe von 70 % der steuerbaren Vermögenserträge gefordert (der Schweizerische Hauseigentümer berichtete am 15. Juni 2021, Seite 3, sowie am 15. September 2021, Seite 3). Der Ständerat folgte an seiner Sitzung vom 21. September 2021 diesem Antrag.
Revision der Wohneigentumsbesteuerung ist überfällig
Die schädliche Erhebung einer Steuer auf einen fiktiven «Eigenmietzins » für das Bewohnen des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung muss endlich abgeschafft werden. Der Ständerat hat nun grundsätzlich beschlossen, auf die Vorlage einzutreten und unterstützte sodann den Antrag der Minderheit seiner vorberatenden Kommission (WAK-S), wonach ein Abzug für private Schuldzinsen in Höhe von 70 % der steuerbaren Vermögenserträge weiterhin zulässig sein soll. Eine generelle Streichung des privaten Schuldzinsabzugs hätte gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit gegen die Bundesverfassung verstossen: Wer einen Ertrag versteuert (Eigenmietwert bei Zweitwohnungen, Mietzinseinnahmen), muss die damit einhergehenden Gewinnungskosten in Abzug bringen können. Eigentümer von Zweitwohnungen müssen weiterhin eine «Eigenmiete» versteuern, und Eigentümer von Mietliegenschaften haben auch künftig die Mietzinseinnahmen zu versteuern. Es muss ihnen daher im Gegenzug auch gestattet sein, ihren Schuldzinsaufwand (Gewinnungskosten) abzuziehen.
Rasche Beratung im Nationalrat gefordert
Die Vorlage geht nun zur Beratung an die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) und dann in den Nationalrat. Der HEV Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass auch der Nationalrat eine verfassungskonforme Umsetzung der Eigenmietwertabschaffung durch die Beibehaltung eines teilweisen Abzugs für private Schuldzinsen unterstützt.