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Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024

15.01.2024 aNR Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz

Die Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 hat gezeigt, dass eine Mehrheit der Stimmbevölkerung verstanden hat, dass neue Vorschriften und Zwänge im Gebäudebereich zu höheren Wohnkosten führen. Insbesondere deshalb, weil aufgrund der neuen Grenzwerte im Gebäudebereich ein Grossteil der Immobilieneigentümer zu unmittelbaren und umfassenden Gebäudesanierungen genötigt worden wäre. Höhere Wohnkosten und eine staatliche Umverteilung zusätzlicher Abgaben wurden somit klar abgelehnt. Mit gezielten Fördermassnahmen und dem Verzicht auf neue bzw. auf die Erhöhung bestehender Abgaben wird mit dem Gesetzesentwurf zur Revision des CO2- Gesetzes für die Zeit nach 2024 versucht, diesem Umstand Rechnung zu tragen.

Zielführende Selbstverantwortung der Immobilieneigentümer

Der HEV Schweiz hat das Ziel des Bundesrats, im Rahmen des Pariser Übereinkommens bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen, stets unterstützt – und wird dies auch weiterhin tun. Die überdurchschnittlichen bisherigen Erfolge bei der Reduktion der Treibhausgase im Gebäudebereich zeigen, dass Immobilieneigentümer eigenverantwortlich handeln und jährlich rund 20 Milliarden Franken in den Gebäudepark Schweiz investieren. Mit den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) wird die Verantwortung zur Erreichung der Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 im Rahmen der verfassungskonformen Kompetenzverteilung zugunsten der Kantone ohne staatliche Überregulierung bereits übernommen.

Der Gebäudesektor hat bereits einen überproportionalen Beitrag geleistet – ganz im Gegensatz zu den Sektoren Verkehr und Industrie.

Gebäudebereich benötigt keine weiteren Regelungen

Der Revisionsentwurf legt für den Gebäudesektor zwar keine neuen Zwischenziele fest, verlängert aber die Kompetenz des Bundesrats auf Verordnungsstufe, Zwischenziele für den Gebäudesektor zu erlassen. Im Gebäudebereich fand 2019 gegenüber 1990 eine CO2- Senkung von über 34 % statt. Das in der CO2-Verordnung für 2015 festgelegte Zwischenziel von 22 % wurde deutlich übertroffen, was klar zeigt, dass der Gebäudesektor bereits einen überproportionalen Beitrag geleistet hat – ganz im Gegensatz zu den Sektoren Verkehr und Industrie. Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind nach Art. 89 Abs. 4 Bundesverfassung vor allem die Kantone zuständig. Diese verfassungskonforme Kompetenzverteilung zugunsten der Kantone ist voll zu respektieren. Die stetig zunehmende Rechtsetzungskompetenz des Bundesrats auf Verordnungsstufe geht – wie bei der Festsetzung sektorieller Zwischenziele und den einzutragenden Angaben ins Gebäudeund Wohnregister GWR bei einem Heizungsersatz – deutlich zu weit. Bestehende Instrumente entsprechen bereits dem Vorsorgeprinzip und haben sich bewährt. Erhebungen der Kantone zeigen, dass schon heute – ohne neues CO2-Gesetz – zunehmend fossile Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern ersetzt werden.

Im Zusammenhang mit der Förderung von Ladeinfrastrukturen sind steuerliche Abzüge gegenüber Fördergeldern klar zu bevorzugen. Nicht ausgeschöpfte Erlöse sollen nicht umverteilt, sondern an Bevölkerung und Wirtschaft rückerstattet werden.

Der HEV Schweiz wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Gebäudebereich nicht über Gebühr belastet wird. Auf freiwilliger Basis und in Selbstverantwortung entstehen bessere und zielführendere Lösungen, als wenn diese staatlich vorgeschrieben werden. Diesen erfolgreichen Weg wird der HEV Schweiz auch weiterhin beschreiten und die Beratungen im Parlament kritisch mitverfolgen.